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Kieler Funk-Taxi-Zentrale eG
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24106 Kiel
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0431 - 68 18 73 |
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0431 - 68 79 51 |
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Geschäftsführung
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Michael Temme
Vorstand:
Thomas Krotz
Herrmann Mackrodt
Wolfgang Koll
Amtsgericht: Kiel
Genossenschaftsregisternr.: 460
Steuernummer: DE134853438
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(1) Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs
über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung
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95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.
Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl.
EG Nr. L 281 S. 31) in allgemein verständlicher Form zu
unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits
erfolgt ist. Bei einem automatisierten Verfahren, das eine
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Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet,
ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten.
Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit
abrufbar sein.
(2) Die Einwilligung kann elektronisch erklärt werden, wenn
der Diensteanbieter sicherstellt, dass 1. der Nutzer seine
Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat, 2. die Einwilligung
protokolliert wird, 3. der Nutzer den Inhalt der Einwilligung
jederzeit abrufen kann und 4. der Nutzer die Einwilligung
jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.
(3) Der Diensteanbieter hat den Nutzer vor Erklärung der
Einwilligung auf das Recht nach Absatz 2 Nr. 4 hinzuweisen.
Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.
(4) Der Diensteanbieter hat durch technische und organisatorische
Vorkehrungen sicherzustellen, dass 1. der Nutzer die Nutzung
des Dienstes jederzeit beenden kann, 2. die anfallenden
personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder
der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung
gelöscht oder in den Fällen des Satzes 2 gesperrt werden,
3. der Nutzer Telemedien gegen Kenntnisnahme Dritter geschützt
in Anspruch nehmen kann, 4. die personenbezogenen Daten
über die Nutzung verschiedener Telemedien durch denselben
Nutzer getrennt verwendet werden können, 5. Daten nach §
15 Abs. 2 nur für Abrechungszwecke zusammengeführt werden
können und 6. Nutzungsprofile nach § 15 Abs. 3 nicht mit
Angaben zur Identifikation des Trägers des Pseudonyms zusammengeführt
werden können. An die Stelle der Löschung nach Satz 1 Nr.
2 tritt eine Sperrung, soweit einer Löschung gesetzliche,
satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
(5) Die Weitervermittlung zu einem anderen Diensteanbieter
ist dem Nutzer anzuzeigen.
(6) Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und
ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen,
soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer
ist über diese Möglichkeit zu informieren.
(7) Der Diensteanbieter hat dem Nutzer nach Maßgabe von
§ 34 des Bundesdatenschutzgesetzes auf Verlangen Auskunft
über die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten
Daten zu erteilen. Die Auskunft kann auf Verlangen des Nutzers
auch elektronisch erteilt werden.
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